Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis unseres Regelwerks:

§ 1 Geltungsbereich der AGB
§ 2 Vertragsschluss via Online-Shop
§ 3 Kostenvoranschläge & Gutachten
§ 4 Regenerierte Austauschteile
§ 5 Leihgeräte & Service
§ 6 Reparaturservice
§ 7 Zahlungsbedingungen & Preise
§ 8 Versandkosten & Verpackung
§ 9 Liefer- & Versandbedingungen
§ 10 Lieferfristen & Vorbehalt
§ 11 Gefahrenübergang & Liefermängel
§ 12 Eigentumsvorbehalt
§ 13 Widerrufsrecht & Folgen
§ 14 Gewährleistung für Sachmängel
§ 15 Mängelhaftung & Haftungsumfang

§ 16 Geräteankauf
§ 17 Salvatorische Klausel
§ 18 Datenschutz & Sicherheit
§ 19 Batteriegesetz (BattG)
§ 20 Rechtliche Vertretung & Gerichtsstand
§ 21 Urheberrecht
§ 22 Anwendbares Recht

...wir regeln das!

 

 

§ 1 Geltungsbereich der AGB

Abs. 1.1
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer, die Firma Regelungs-Technik-Specht, Inhaber Peter Specht,
Gewerbegebietsstraße 7, 06618 Wethau und dem Besteller und/oder Auftraggeber gelten ausschließlich die im Rahmen des gesetzlichen Fernabsatzgeschäftes nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers und/oder Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt schriftlich ihrer Geltung zu.

Abs. 1.2
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Rechts- und Geschäftsfähigkeit wird in jedem Fall vorausgesetzt.

Abs. 1.3
Folgende AGB können für den Zweck der Bestellung gespeichert und/oder ausgedruckt werden.

 

§ 2 Vertragsschluss via Online-Shop

Abs. 2.1
Die im Online-Shop des Auftragnehmers enthaltenen Produktbeschreibungen dienen zur Abgabe einer verbindlichen Bestellung durch den Auftraggeber.

Abs. 2.2
Der Auftraggeber kann die Bestellung über das im Online-Shop des Auftragnehmers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Auftraggeber, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab.

Abs. 2.3
Der Auftragnehmer kann die Bestellung des Auftraggebers innerhalb von fünf Kalendertagen annehmen,

indem er dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax, E-Mail od. postsendend) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung bei diesem maßgeblich ist, oder

indem er dem Auftraggeber die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware bei diesem maßgeblich ist, oder

indem er den Auftraggeber nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Auftraggeber nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Im Falle der Zahlungsmethoden „Vorauskasse“ und „Paypal“ erklärt der Auftragnehmer abweichend von Ziffer 2.3 schon jetzt die Annahme des Angebots des Auftraggebers in dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst.

Abs. 2.4
Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Auftragnehmers wird der Vertragstext von diesem gespeichert und dem Auftraggeber nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. via E-Mail, Fax oder Brief) zugesandt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Auftragnehmers archiviert und kann vom Auftraggeber über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, insofern der Auftraggeber vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Auftragnehmers angelegt hat.

Abs. 2.5
Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel via E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

Abs. 2.6
Zu beachten ist, dass dargestellte Abbildungen der im Online- Shop gelisteten Geräte von den Gerätekomponenten des Auftraggebers abweichen können.

Abs. 2.7
Bitte beachten Sie, dass wir uns im Falle einer Falschbestellung aufgrund von Auswahl einer falschen Bestellvariante trotz Hinweisfeldern das Recht vorbehalten, im Zuge der Bestellstornierung eine Bearbeitungspauschale vom gutgeschriebenen Stornierungsbetrag in Abzug zu bringen. (weitere Details hierzu in §13)

 

§ 3 Kostenvoranschläge & Gutachten

Abs. 3.1
Zu Geräten, die nicht im Online-Shop des Auftragnehmers gelistet sind, werden Kostenvoranschläge nur zusammen mit dem zu reparierenden Gerät in Textform per Fax, E-Mail od. per Postsendung erstellt. Detaillierte Reparaturinformationen wie interne Reparaturunterlagen, Mess- und Prüfprotokolle, Werkstattberichte, ausgebaute Altteile, etc., werden nicht an den Auftraggeber herausgegeben. Für die Erstellung eines, seitens des Auftragnehmers verbindlichen, Kostenvoranschlags behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Kosten in Höhe des dafür angefallenen Aufwandes zulasten des Auftraggebers zu berechnen.

Abs. 3.2
Begutachtungen zu Überspannung (Blitzschlag), Wasserschäden etc. werden je nach Zeitaufwand berechnet (weitere Details hierzu in §6).

Abs. 3.3
Zu Geräten, die im Online-Shop verfügbar, bzw. gelistet sind, die jedoch seitens des Auftraggebers ohne vorherige, nachweisliche Shopbestellung zur Begutachtung an den Verwaltungsstandort des Auftragnehmers verschickt werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, für den anfallenden Aufwand der Erstellung eines Kostenvoranschlages pauschal 5,00% des Nettolistenpreises, zzgl. gesetzl. geltender Mehrwertsteuer des jeweiligen Gerätes zulasten des Auftraggebers zu berechnen.

Abs. 3.4
Mündliche Vereinbarungen und Preisangaben haben nur Gültigkeit, wenn sie seitens des Auftragnehmers schriftlich bestätigt sind.

Abs. 3.5
Bei Zusendung von Geräten, die im Onlineshop des Auftragnehmers gelistet sind, erklärt sich der Auftraggeber generell mit den abgebildeten Shop-Preisen für eine Reparatur/ Generalüberholung einverstanden und verzichtet damit auf die Erstellung eines Kostenvoranschlages. Das Angebot des Auftraggebers, welches er dem Auftragnehmer mit Zusendung des im Onlineshop gelisteten Gerätes übermittelt, wird seitens des Auftragnehmers mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung angenommen und gilt auf beiden Seiten bis auf Widerruf bindend. (weitere Details hierzu § 13 Absatz 3).

 

§ 4 Regenerierte Austauschartikel

Regenerierte Austauschartikel, insbesondere regenerierte Heizungsregler und Steuerungen, werden ausschließlich nur im Austausch geliefert. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer, sein Altgerät selben Gerätetyps innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Lieferdatum an den Auftragnehmer zurückzusenden. Diese Rücksendung an den Auftragnehmer hat versichert und in der original RTS- Kartonage zu erfolgen. Erfolgt die Rücksendung nicht oder nicht rechtzeitig, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Verlustpauschale in Höhe von ¾ v.100,00% des Nettorechnungsbetrages zzgl. Versandkosten und zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.

ACHTUNG: Inbetriebnahmen der Austauschgeräte des Auftragnehmers müssen aus Gründen der Sicherheit generell durch autorisiertes Fachpersonal erfolgen! Daraus resultierende Folgeschäden sind nicht durch den Auftragnehmer abgedeckt und vom Auftraggeber zu tragen!

 

§ 5 Leihgeräte & Service

Abs. 5.1
Die Firma Regelungs-Technik-Specht kann bei Bedarf und falls verfügbar Leihgeräte für die Dauer der Instandsetzung zur Verfügung stellen. Für diesen Service berechnet der Auftragnehmer für seinen Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand pauschal 99,00Euro zzgl. Versandkosten und zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer. Dieser Service beschränkt sich max. auf den Zeitraum der Reparatur und gilt nur für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland.

Abs. 5.2
Der Auftraggeber hat seine defekten Gerätekomponenten innerhalb von sieben Kalendertagen ab Lieferdatum auf eigene Kosten und versichert an den Auftragnehmer zu senden. Der Rücktausch muss unverzüglich nach Fertigstellung der Reparatur erfolgen. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für den Verlust des Leihgerätes und für jeden Schaden, der vom Zeitpunkt der Zustellung bis zum Wiedereintreffen bei der Firma RTS entsteht. Die Schadenersatzpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schaden auf einem Umstand beruht, den der Auftraggeber nicht zu vertreten hat.
Bei Beschädigung oder Nichtrücksendung des Leihgerätes wird dem Auftraggeber eine Verlustpauschale in Höhe von ¾ v.100,00% des Nettogerätepreises zzgl. Versandkosten und zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Abs. 5.3
Am Leihgerät dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Es ist in dem Zustand zurückzugeben, wie es verliehen wurde. Dies gilt auch für Menü- und Softwareeinstellungen. Jede Beschädigung und jeder Verlust sind dem Auftragnehmer unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.

Abs. 5.4
Inbetriebnahmen der Leihgeräte des Auftragnehmers müssen aus Gründen der Sicherheit generell durch autorisiertes Fachpersonal erfolgen! Daraus resultierende Folgeschäden sind nicht durch den Auftragnehmer abgedeckt und vom Auftraggeber zu tragen!

Abs. 5.5
Für diesen Leihservice bestehen durch den Auftragnehmer keinerlei Verpflichtungen.

 

§ 6 Reparaturservice

Abs. 6.1 Reparaturverpflichtung
Werden dem Auftragnehmer Geräte zur Reparatur zugesandt, bei denen es sich nachweislich um Wasser- oder Brandschäden handelt, stark zerbrochene Gehäuse oder anderweitig mechanische Beschädigungen, sowie laienhafte Reparaturversuche durch Dritte unternommen wurden, besteht durch diesen generell keinerlei Reparaturverpflichtung. Sollten dem Auftragnehmer dennoch Geräte mit oben genannten Merkmalen zur Prüfung zugesandt werden, erlaubt sich dieser für dessen Aufwendungen die Berechnung einer Prüfpauschale (sh. § 6 Absatz 2).

Abs. 6.2 Prüfpauschale
Bei Sichtung und Überprüfung von Gerätekomponenten fallen generell Kosten an.

Hier erlaubt sich der Auftragnehmer für seine Aufwendungen die Berechnung seines Prüfungsaufwandes je Artikel von 55,00Euro/ Stunde, ggf. zzgl. Versandkosten und zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der real verwendeten Prüfzeiten der durch den Auftragnehmer beschäftigten Techniker. Die Fälligkeit erfolgt durch einen abgeschlossenen Bestellvorgang oder anderweitige Beauftragung. Die Prüfpauschale gilt auch dann, wenn kein Reparaturauftrag zustande kommt. Mögliche Gründe für eine Nichtdurchführung einer Reparatur werden in §6 Absatz 1 erläutert. Bei einer Reparaturbeauftragung wird die Prüfpauschale mit den Reparaturkosten verrechnet.


ACHTUNG: Wiederinbetriebnahmen dürfen aus Gründen der Sicherheit ausschließlich nur durch autorisiertes Fachpersonal erfolgen!
Daraus resultierende Folgeschäden sind nicht durch den Auftragnehmer abgedeckt und vom Auftraggeber zu tragen.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen & Preise

Abs. 7.1
Umsatzsteuer wird generell ausgewiesen, sofern es sich nicht um Ware handelt, die der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG unterliegt. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden hierfür in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

Abs. 7.2
Unberechtigter Skontoabzug wird generell und gebührenpflichtig zurückgefordert!

Abs. 7.3
Den Auftraggebern stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

per Vorauskasse / Überweisung (Standard)
Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss ohne weitere Gebühren fällig.

per Nachnahme
Bei Zahlung per Nachnahme werden zusätzlich 4,70Euro, zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer je Bestellung berechnet (diese Bezahlart ist nur innerhalb von Deutschland möglich).

per RTS Rechnung, nur unter bestimmten gewerblichen Voraussetzungen und nach vorheriger Rücksprache möglich.
Bei Zahlungen auf Rechnung sind selbige innerhalb von zehn Kalendertagen ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer weist daraufhin, dass mit Überschreiten der Fälligkeit automatisch der Verzug einsetzt. Unberechtigter Skontoabzug wird gebührenpflichtig nachgefordert.
Weiter ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Zahlungsverzug gesetzlich zulässige Mahn- und Bearbeitungsgebühren einzufordern.

per Bezahldienst „PayPal“
Bei Auswahl der Zahlungsart "PayPal" (EU) wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,5 % oder „PayPal“ (NICHT EU) 5,0% des Bruttorechnungsbetrages fällig. Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister „PayPal (Europe)“ S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.

per Barzahlung Hier fallen keine weiteren Gebühren an.

 

Abs. 7.4

Es werden keine Verrechnungsschecks akzeptiert!

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur dann ausgeübt werden, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren. Der Auftraggeber hat nur dann das Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

Soweit der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber nichts anderes schriftlich vereinbart hat, ist der Kaufpreis nach Vertragsabschluss generell im Voraus zu zahlen.

Abs. 7.5
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen außerhalb der europäischen Gemeinschaft (z.B. in die Schweiz) können je nach dort geltenden gesetzlichen Vorschriften weitere Kosten anfallen, wie z.B. zusätzliche Steuern und/oder Abgaben, etwa in Form von Zöllen. Bei diesen Kosten handelt es sich nicht um zusätzliche Versandkosten, so dass diese vom Besteller zu tragen sind. Informieren Sie sich ggf. bitte vor einer Auslandsbestellung bei den zuständigen Zollbehörden Ihres Landes.
Aktuelle Einfuhrbestimmungen für die Schweiz finden Sie hier: http://www.ezv.admin.ch/index.html?lang=de

Abs. 7.6
Ist eine Zustellung an die vom Auftraggeber angegebene Adresse nicht möglich, z.B. weil die Adressangabe nicht korrekt war, kann der Auftragnehmer die Kosten für den erfolglosen, sowie erneuten Versand inklusive des daraus entstandenen Mehraufwandes in Rechnung stellen.

 

§ 8 Versandkosten & Verpackung

Abs. 8.1
Versandkosten deutsches Festland (DE):

Es wird eine Versandpauschale von 12,60Euro, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer berechnet.

Abs. 8.2
Versandkosten innerhalb der „EU Zone 1“ für Länder:

Belgien, Luxemburg, Niederlande (außer außereuropäische Gebiete), Österreich

Es wird eine Versandpauschale von 16,90Euro, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer berechnet.

Abs. 8.3
Hinweise für den Versand:
Verpackung und Versand erfolgt mit bester Sorgfalt und nach bestem Ermessen. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers/ Auftraggebers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
Die Bestellungen werden ausschließlich stoßsicher und mit Verpackungen aus recycelten Materialien gemäß der gesetzlichen Verpackungsverordnung „VerpackG“ in genormten, doppelwelligen Kartonagen und dem Sicherheitshinweis „Vorsicht! Hochempfindliche Elektrogeräte“ versandt.
Die Auswahl der Umverpackung obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Eine erneute Verwendung des vom Auftraggeber zugesandten Verpackungsmaterials kann bei Abweichung der des Auftragnehmers vorliegenden Standards nicht zugesichert werden, auch wenn der Auftraggeber darauf bestehen sollte.
Ein Expressversand ist nur innerhalb von Deutschland nach Absprache möglich.
Bei Geräten, die dem Auftragnehmer zur Reparatur oder Überprüfung zugesandt

 

§ 9 Liefer- & Versandbedingungen

Abs. 9.1
Die Lieferung von Waren erfolgt mit einem eigens ausgewählten Transportunternehmen an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Auftragnehmers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ die vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der Bezahlung bei „PayPal“ hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.

Abs. 9.2
Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behält sich der Auftragnehmer vor, nicht zu liefern. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstattet. Bei Lieferverzögerungen wird der Auftraggeber umgehend telefonisch oder per E-Mail informiert.

Abs. 9.3
Der vom Auftraggeber bestellte Artikel wird am folgenden Werktag nochmals einem gründlichen Abschlusstest für 24 Stunden unterzogen. Diese Testphase in die Lieferzeiten einkalkuliert. Die Lieferung erfolgt bei Zahlung per Vorkasse spätestens innerhalb von 3-6 Werktagen* (Deutschland) bzw. 4-7 Werktagen* (EU-Zone1) nach Zahlungsauftrag des Auftraggebers an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Nutzung der sonstigen Zahlungsarten spätestens innerhalb von 3-6 Werktagen* (Deutschland) bzw. 4-7 Werktagen* (EU-Zone1) nach Vertragsschluss. Eventuelle Ausnahmen können der jeweiligen Produktseite entnommen werden. Ein Expressversand wird nur nach vorheriger Absprache angeboten.
*Zeitliche Verzögerungen durch saisonale und personelle Engpässe sind jederzeit möglich und werden vorbehalten. Eine Rückerstattung der Expresskosten bei etwaigen Garantieansprüchen oder bei Rücktritt des Kaufvertrages ist generell ausgeschlossen.

Abs. 9.4
Eine Selbstabholung ist ebenfalls nur nach vorheriger Absprache möglich.

 

§ 10 Lieferfristen & Vorbehalt

Abs. 10.1
Die Frist für Lieferungen oder Leistungen beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.

Abs. 10.2
Die Frist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten.

Abs. 10.3
Anderweitige Entschädigungs- und Verzugsansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

Abs. 10.4
Erfolgt eine Auftragserteilung für eine Generalüberholung nicht innerhalb des Angebotszeitraumes laut Kostenvoranschlag oder wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so können beginnend zum 1. jeden Folgemonats der gesetzten Frist, Lagerkosten in Höhe von 10,00% des Netto-Rechnungsbetrages, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer dem Besteller berechnet werden. Die Lagerung begrenzt sich auf 3 Kalendermonate. Nach Ablauf dieser Frist wird das Eigentum des Auftraggebers umweltgerecht entsorgt.

 

§ 11 Gefahrenübergang & Liefermängel

Abs. 11.1
Handelt der Auftraggeber als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder ausgelieferten Anstalt übergeben hat. Handelt der Auftraggeber als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Aufraggeber oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Auftraggeber den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt. Dies gilt auch bei Teillieferungen, Nachlieferungen und Nachbesserung.

Abs. 11.2
Offensichtliche Liefermängel und Transportschäden sind sofort gegenüber dem Transportunternehmen in Schriftform zu reklamieren! Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Einhaltung des vom Auftraggeber vorgegebenen Lieferzeitpunkts, wie auch für die Vollständigkeit der Ausführung der Lieferung.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Abs. 12.1
Gegenüber Verbrauchern bleibt die bestellte Ware generell bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche Eigentum von Fa. RegelungsTechnik Specht. Für den Fall der Weitergabe der Ware an Dritte gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

Abs. 12.2
Gegenüber dem Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für den Fall des Einbaus und/oder der Bearbeitung sowie der Weiterveräußerung der gelieferten Ware durch den Auftraggeber (verlängerter Eigentumsvorbehalt) mit folgenden Maßgaben:

Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Auftraggeber tritt dem Auftragnehmer jedoch bereits bei Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderung ab, die dem Auftraggeber aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag gegen sich auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Ist letzteres der Fall, kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Auftraggeber diesem die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

§ 13 Widerrufsrecht und Folgen

Abs. 13.1
Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb der nachfolgend genannten Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen seinen Vertrag zu widerrufen. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss er dem Auftragnehmer (RegelungsTechnik Specht, Gewerbegebietsstraße 7, 06618 Wethau, E-Mail: service@rt-specht.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über dessen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, schriftlich innerhalb der geltenden Frist in Kenntnis setzen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Kalendertage ab dem Rechnungsdatum der damit verbundenen, zugehörigen Dienstleistung des Auftragnehmers.

Abs. 13.2
Bei irrtümlich bestellter Ware behält sich der Auftragnehmer vor, eine Bearbeitungs-/Aufwandspauschale in Höhe von 60,00Euro, zzgl. Versandkosten und zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.

Abs. 13.3
Bereits beauftragte Reparaturen sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Abs. 13.4
Sofern seitens des Auftraggebers zum Zweck der Beförderung zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Expresslieferungen, oder Sonderlieferungen jeglicher Art gewünscht werden, verzichtet er mit dem Zeitpunkt der Beauftragung auf sein Widerrufsrecht.

Die Kosten für den Versand der widerrufenen Waren an den Verwaltungsstandort des Auftragnehmers trägt der Auftraggeber selbst. Dem Auftragnehmer entstandene Kosten werden vom Auftraggeber generell zurückgefordert! Eine Bearbeitung des Widerrufs erfolgt grundsätzlich erst im Zuge des nachweislichen Wareneingangs am Verwaltungsstandortes des Auftragnehmers.

Abs. 13.5
Macht der Auftraggeber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerruft den Vertrag gilt abweichend von § 346 Absatz 2 Nr. 3 BGB als vereinbart, dass dieser dem Auftragnehmer Wertersatz für einen Wertverlust der Ware leistet, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war. Vorstehendes gilt nur, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) über dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat.

Abs. 13.6
Die Fa. Regelungs-Technik-Specht ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn der Auftraggeber falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht habt oder objektive Gründe hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit entstanden sind bzw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens bekannt wird. Dem Auftraggeber wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu bringen.

Abs. 13.7
Unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und vom Auftraggeber zu bezahlen.

Abs. 13.8
Rückzahlungen nach einem erfolgreichen Widerruf werden vom Auftragnehmer auf demselben Wege geleistet, auf dem diese ihn erreicht haben.

Abs. 13.9
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
 

Abs. 13.10

Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware sind zu vermeiden.

Selbige ist in der Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör, Dokumenten und allen Verpackungsbestandteilen an den Auftragnehmer zurückzusenden.

Sollte die Originalverpackung nicht mehr im Besitz sein, so muss eine gleichwertig geeignete Verpackung ggfls. Umverpackung verwendet werden, um Transportschäden zu vermeiden.

 

 § 14 Gewährleistung für Sachmängel

Abs. 14.1
Alle Artikel sind teilweise original verpackt, werden jedoch wie Gebrauchtgeräte behandelt, d.h. alle durch den Auftragnehmer bearbeiteten Geräte gelten als Gebrauchtware.

Abs. 14.2
Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 12 Monate ab Rechnungsdatum, unabhängig davon, ob der Käufer/ Besteller Unternehmer oder Endverbraucher ist. Der Gewährleistungszeitraum kann auf Nachfrage auf maximal sechsunddreißig Monate vertraglich verlängert werden. Hierfür entstehen Zusatzkosten. Bei Verlängerung um je weitere zwölf Monate wird 1/3 v.100,00% des Nettorechnungsbetrages, zzgl. Versandkosten und zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer berechnet.
 

Abs. 14.3
Zeigen sich bei Geräten, die dem Auftragnehmer zur Reparatur eingesandt und von diesem repariert oder ausgetauscht wurden, innerhalb der angegebenen Gewährleistungszeit Mängel, die anhand unseres Reparaturberichtes nachweislich auf eine fehlerhafte Reparatur zurückzuführen sind, so beschränkt sich die Gewährleistung auf eine kostenfreie Nachbesserung, oder auf einen Austausch.

Die betreffend bemängelten Geräte müssen nach vorheriger schriftlicher Rücksprache mit dem Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers an den Verwaltungsstandort des Auftragnehmers verschickt werden. Eine Bearbeitung der Gewährleistung erfolgt erst mit dem vollständig ausgefüllten Gewährleistungsauftrages und dem nachweislichen Wareneingang am Verwaltungsstandort des Auftragnehmers.

Abs. 14.4
Wird dem Auftragnehmer ein Geräteartikel innerhalb der Gewährleistungszeit zugesandt, bei dem durch diesen nachweislich kein erneuter Defekt feststellbar oder selbiger nicht auf dessen Instandsetzung zurück zu führen ist, hat der Auftraggeber die Überprüfungskosten auf Grundlage des Prüfungsaufwandes je Artikel
von 55,00Euro/ Stunde, ggf. zzgl. Versandkosten und zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer zu tragen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der real verwendeten Prüfzeiten der durch den Auftragnehmer beschäftigten Techniker. (weitere Details im nachfolgenden Absatz 5)

Abs. 14.5
Ausgeschlossen sind solche Mängel, welche durch Überspannung, Blitzschlag, Wärme- oder Wassereinwirkung, mechanische Beschädigung und Schäden durch unsachgemäße bzw. zweckentfremdete Verwendung oder durch laienhafte Reparaturversuche (RTS-Siegelbruch) von Dritten entstanden sind. Weiter ausgeschlossen sind solche Mängel, welche durch Komponentenausfall (z.B. Firmensoftware) entstanden, die nachweislich nicht Gegenstand der Reparatur waren In allen Fällen ausgenommen sind Batterien und Akkumulatoren (sogen. Gangreserven).

Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie hierzu in §6 Absatz 1.

Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung erlischen, sollte nachweislich eine Inbetriebnahme der Anlage durch Privatpersonen und ohne Zuhilfenahme eines zertifizierten Fachbetriebes erfolgen.

Abs. 14.6
RTS weist ausdrücklich darauf hin, dass jegliche Arbeiten an Gasanlagen nur von dafür ausgebildetem und zugelassenem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen! Die Montage von elektrischen Geräten darf ebenfalls nur durch eine ausgebildete Fachkraft, die mit den damit verbundenen VDE-Vorschriften und Gefahren vertraut ist, erfolgen! 

Abs. 14.7
Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne die Zustimmung des Auftragnehmers nicht auf Dritte übertragen werden.

 

§ 15 Mängelhaftung & Haftungsumfang

Abs. 15.1
Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung des BGB mit folgenden Maßgaben:

Die Mängelgewährleistungsfrist bei neuen Artikeln beträgt gegenüber Verbrauchern vierundzwanzig Monate, gegenüber Unternehmern ist die Mängelgewährleistungsfrist auf zwölf Monate beschränkt.

Bei gebrauchten Artikeln beträgt die Mängelgewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern zwölf Monate, gegenüber Unternehmern ist die Mängelgewährleistung ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat, und Ansprüche aus einer Garantie, die der Auftragnehmer dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen nach § 478 BGB.

Abs. 15.2
Folgekosten sowie Mangelfolgeschäden gleich welcher Art, welche z. B. durch die Beauftragung eines Heizungsmonteurs oder eines anderweitig dritten Unternehmens entstehen, werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt und sind generell ausgeschlossen! Ebenfalls ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund.

Abs. 15.4
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden an der Ware selbst. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen (Mangelfolgeschäden), insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

Abs. 15.5
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle der Seiten des Auftragnehmers, übernimmt dieser keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

§ 16 Geräteankauf

Angebotene Altgeräte müssen sich im Originalzustand befinden, d.h. Geräte mit Wasser- und/oder Brandschäden, sowie Geräte, an denen Reparaturversuche durch Dritte durchgeführt wurden, sind vom Ankauf generell ausgeschlossen. Weiterhin ausgeschlossen sind Geräte, die Gehäusebeschädigungen sowie starke Verschmutzungen aufweisen. Die Ankaufspreise richten sich nach optischem Zustand sowie deren Funktion. Neue und original verpackte Geräte (OVP) werden generell als Gebrauchtware behandelt. Der Verkäufer hat sein/e defektes/n Altgerät/e auf eigene Kosten und versichert an den Auftragnehmer zu senden. Wünscht der Verkäufer eine Rücksendung, so erfolgt diese immer zu seinen Lasten, durch ein Transportunternehmen seiner Wahl.
 

WICHTIG: Zu beachten ist, dass die Paketsendung vor Zusendung zwingend beim Kundenservice des Auftragnehmers durch den Auftraggeber angemeldet werden müssen. Hier reicht es nicht aus, das/die Altgerät/e mit dem ausgedruckten Ankaufsformular zuzuschicken. Für die Erstellung eines Ankaufangebotes durch den Auftragnehmer, behält sich der Auftragnehmer bei unangekündigter Zusendung seitens des Auftraggebers das Recht vor, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00EUR (netto, zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer) zulasten des Auftraggebers zu berechnen.

Unangemeldete Paketsendungen werden bei Nichtgebrauch umweltgerecht entsorgt. 

§ 17 Salvatorische Klausel

Die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in all ihren übrigen Teilen rechtsverbindlich.

 

§ 18 Datenschutz & Sicherheit

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß DSGVO.

 

§ 19 Batteriegesetz (BattG)

Hinweise zur Rücknahme von Altbatterien:

Nach dem Batteriegesetz (BattG) gemäß §BGBl. I S. 1582/212 dürfen Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Der Auftraggeber ist zur Rückgabe von Altbatterien daher gesetzlich verpflichtet!

RTS ist als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien (mit Ausnahme von Produkten mit eingebauten Altbatterien) verpflichtet, wobei sich seine Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die er als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

Altbatterien können daher entweder ausreichend frankiert an RTS zurücksendet oder direkt an sein Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben werden:

REGELUNGSTECHNIK SPECHT, Kennwort: „Altbatterien“, Gewerbegebietsstraße 7, 06618 Wethau

Der Vorlieferant des Auftragnehmers ist seiner Meldepflicht beim Umweltbundesamt nachgekommen.

 

 

§ 20 Rechtliche Vertretung & Gerichtsstand

Abs. 20.1
Rechtlich wird die Fa. Regelungs-Technik-Specht durch ihre Rechtsanwälte Biermanski & Schirrmeister, Markt 9-10,
06618 Naumburg (Saale) vertreten.

Abs. 20.2
Sofern der Auftraggeber gewerbetreibend und/oder Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand das Gericht:

Amtsgericht Naumburg, Markt 7, 06618 Naumburg (Saale)

 

§ 21 Urheberrecht

Copyright © 2009, Fa. REGELUNGSTECHNIK SPECHT, Inh. Peter Specht, Gewerbegebietsstraße 7, 06618 Wethau. Alle Rechte vorbehalten.
Alle auf dieser Internetpräsenz verwendeten Texte, Fotos sowie grafischen Gestaltungen sind gemäß § 2 UrhG urheberrechtlich geschützt (Copyright). Diese dürfen ohne Erlaubnis des Urhebers weder reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt sowie verbreitet werden. Sollten Sie Teile hiervon verwenden wollen, wenden Sie sich bitte in der Schriftform an den im Impressum benannten Seitenbetreiber. Er wird Ihnen dann gegebenenfalls den Kontakt zum Urheber oder Nutzungsberechtigten herstellen.
Zuwiderhandlungen werden durch unsere Rechtsanwälte „Biermanski & Schirrmeister, Markt 9-10, 06618 Naumburg (Saale) umgehend zur Anzeige gebracht und gerichtlich eingeklagt!

 

§ 22 Anwendbares Recht

Abs. 22.1
Sollte es bei Streitigkeiten auf beiden Seiten zu keinerlei Einigung kommen, hat der Auftraggeber das Recht über die Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission seine Beschwerde einzureichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

 

 

© REGELUNGSTECHNIK SPECHT
juristisch geprüft durch unsere Rechtsanwälte: BIERMANSKI & SCHIRRMEISTER, Markt 9-10, 06618 Naumburg (Saale)

 

Stand März 2023